Ausgliederung aus Werkstätten für behinderte Menschen (Arbeitsbereich) |
Die Fachberater*innen des IFD unterstützen die Integration von Mitarbeiter*innen aus den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Zu den Aufgaben des IFD gehören nach § 192 SGB IX u. a.:
- Erstberatung der Werkstattmitarbeiter*innen nach Absprache mit dem Sozialen Dienst der WfbM
- Klärung des Unterstützungsbedarfes
- Erstellung von Potentialanalysen
- Erschließung geeigneter Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
- Vorbereitung auf die vorgesehenen Arbeitsplätze
- solange erforderlich, Begleitung am Arbeitsplatz und Training der konkreten berufspraktischen Fähigkeiten
- Beratung und Unterstützung der Menschen mit Behinderung bei der Beantragung benötigter Leistungen (in Zusammenhang mit Rehabilitationsträgern und Integrationsamt)
- Beratung des Betriebes über die Leistungen an Arbeitgeber*innen und Klärung jeweiliger Förderungen
- ggf. Mitarbeiter*innen im Betrieb über Art und Auswirkungen der Behinderung und über entsprechende Verhaltensregeln informieren und beraten
- Nachbetreuung, Krisenintervention oder psychosoziale Betreuung