Der IFD unterstützt den Übergang von Beschäftigten aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM), die am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt teilhaben wollen.
Das Ziel ist, nach entsprechender Vorbereitung durch die WfbM und bei vorhandener Eignung (Fähigkeiten, Fertigkeiten) ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu erschließen. Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Termin für ein erstes trägerunabhängiges, unverbindliches Informationsgespräch.
Das Angebot des „Integrationsfachdienstes – Übergangsbegleitung“ umfasst:
- Erstberatung von Werkstattbeschäftigten
- Klärung des Unterstützungsbedarfes
- Vorbereitung auf die vorgesehenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse
- u.U. Begleitung am Arbeitsplatz und Training der konkreten berufspraktischen Fähigkeiten, solange erforderlich
- Beratung und Unterstützung der Menschen mit Behinderung bei der Beantragung benötigter Leistungen (in Zusammenhang mit den Rehabilitationsträgern und dem Integrationsamt)
- Beratung des Betriebes über Förder- und Unterstützungsleistungen an Arbeitgeber
- bei Bedarf Information und Beratung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Betrieb über Art und Auswirkungen der Behinderung und entsprechende Verhaltensregeln
- Nachbetreuung, Krisenintervention oder psychosoziale Betreuung
