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Leitbild Soziales Förderwerk e. V.

Das Soziale Förderwerk e. V. bietet konkrete Hilfe für Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Sie gehören ebenso zu unseren Kunden wie Arbeitgeber. Für beide entwickeln wir ein bedarfsorientiertes Dienstleistungsangebot zur nachhaltigen Beschäftigungsförderung.

Wir fördern Menschen mit Behinderungen durch moderne Sozialarbeit, individuelle Beratungs- und Betreuungsangebote und sonstige gezielte Maßnahmen. Dazu gehören u.a. auch Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung sowie Aktivierungsangebote, die auf einen Ein- bzw. Wiedereintritt in den ersten Arbeitsmarkt vorbereiten.

Es ist Teil unserer Philosophie, zur Erfüllung unserer Aufgaben Kooperationen mit regionalen Partnern zu suchen, einzugehen und konstruktiv zu gestalten. Dazu gehört insbesondere die Zusammenarbeit mit den zuständigen Leistungsträgern für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Wir wollen aus Beispielen guter Praxis lernen, unsere Erfahrungen an andere weitergeben und unser Umfeld aktiv mitgestalten. Dazu engagieren wir uns sowohl auf örtlicher und regionaler als auch auf Landes- und Bundesebene in Fachgremien und Arbeitsgemeinschaften und beteiligen uns an überregionalen und internationalen Partnerschaften.

Unser Anspruch ist Verlässlichkeit, Glaubwürdigkeit, Kontinuität, Fachlichkeit und Nachhaltigkeit im Handeln.

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter trägt diese Grundsätze mit seiner konkreten Tätigkeit nach außen.

Das Innenverhältnis ist von Offenheit und gegenseitiger Achtung und Unterstützung geprägt. Sachkritik ist erwünscht und wird als wichtiges Instrument für die Weiterentwicklung verstanden.

Das Soziale Förderwerk e. V. ist institutionell und politisch unabhängig.

RÜCK- UND AUSBLICK

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Das Projekt wurde bis Oktober 2023 verlängert!

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Neuerungen für Menschen mit Behinderungen im Überblick: Was ändert sich ab dem 01.01.2023?

Jedes Jahr treten zum Jahreswechsel viele gesetzliche Änderungen in Kraft. Dies war auch am 01.01.2023 der Fall. Im Folgenden sind wichtige Neuregelungen für Menschen mit Behinderung zusammengestellt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert HIER 

Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen? So geht gelungene Inklusion!
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Internationaler Freiwilligendienst für Menschen mit Behinderung
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