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Aufgaben

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Integrationsfachdienste:

(IFD)

Sind Dienste Dritter, die bei der Durchführung von Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt werden.

Gesetzliche Grundlage:

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, Kapitel 7(§ 192 ff. SGB IX)

Beauftragt durch:

Integrationsamt
ggf. Träger der beruflichen Rehabilitation mit Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben

Der Integrationsfachdienst

berät und unterstützt

  • behinderte und schwerbehinderte Menschen
  • von Behinderung bedrohte Menschen
  • Arbeitgeber*innen und deren Interessenvertreter*innen
  • Betriebs- und Personalräte
  • Vertrauenspersonen

zur

  • beruflichen Eingliederung (Beauftragung durch Leistungsträger)
  • Berufsorientierung (Übergang Schule – Beruf)
  • Ausgliederung aus Werkstätten für behinderte Menschen
  • beruflichen Begleitung und Sicherung von Arbeitsverhältnissen
 

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Wir sind für Sie da:

 

Geschäftsstelle Chemnitz:

0371 503443 -10

 Zentrales Fax: 0371 503443-220

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Dittesstraße 15
09126 Chemnitz

Öffnungszeiten:
Dienstag, 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Geschäftsstelle Annaberg:

0371 503443 -10

 Zentrales Fax: 0371 503443-220

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Adam-Ries-Straße 16
09456 Annaberg-Buchholz

Öffnungszeiten:
Termine nach Vereinbarung



 

Weitere Integrationsfachdienste in Sachsen finden Sie hier: www.ksv-sachsen.de/integrationsfachdienst

 

RÜCK- UND AUSBLICK

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Neuerungen für Menschen mit Behinderungen im Überblick: Was ändert sich ab dem 01.01.2023?

Jedes Jahr treten zum Jahreswechsel viele gesetzliche Änderungen in Kraft. Dies war auch am 01.01.2023 der Fall. Im Folgenden sind wichtige Neuregelungen für Menschen mit Behinderung zusammengestellt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert HIER 

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